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Montag, den 11. Sept. 2006

Pass weg: Sicherheitsproblem  

.   Als Problem nicht nur für Touristen bezeichnet das Government Accountability Office den Diebstahl von Pässen aus den 27 Visa Waiver-Staaten. Das sind die Staaten, deren Bürger in die USA für 90 Tage als Touristen ohne einen Sichtvermerk einreisen dürfen.

Diese Pässe gelten unter Kriminellen als besonders begehrt. Die über die direkt Betroffenen hinausgehende Problematik besteht im Fehlen von Ansprechpartnern auf amerikanischer Seite, an die ausländische Dienststellen die Meldung gestohlener Pässe weiterleiten können.

Das Heimatlandssicherheitsministerium, Department of Homeland Security, hat sich nicht darum gekümmert. Das GOA legt dem Kongress ans Herz, dem DHS eine Frist zu setzen, eine Meldestelle einzurichten.


Montag, den 11. Sept. 2006

Alte Leier: Leiter, Haftung  

.   Der Fall von der Leiter führt oft zur Klage gegen Hersteller, doch sind diese so sorgsam in der Herstellung und Beschriftung von Leitern, dass sie viele Klagen gewinnen. Auch im Fall Raymond Beaudette et al. v. Louisville Ladder, Inc., Az. 05-2685, obsiegte die Herstellerin gegen die Produkthaftungsklage.

Hier basierte der Klageanspruch auf dem Gutachten, das die Kläger veranlasst hatten. Der Gutachter konnte zwar Leitern beurteilen, jedoch war er bei dem konkreten Typ und seinem Herstellungsverfahren überfragt. Als Gutachter wurde er daher nach Rule 702 des Bundesbeweisrechts, Federal Rules of Evidence, nicht zugelassen.

Zudem war der Antrag auf seine Zulassung zu Fragen der auf der Leiter angebrachten Warnkennzeichnung verspätet gestellt, nämlich erst fünf Wochen vor dem Verfahren vor den Geschworenen, Jury. Nach dem anwendbaren Recht von New Hampshire darf die Jury nicht ohne Gutachter die Frage der fehlerhaften Warnungen beurteilen. Daher bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 6. September 2006 die untergerichtliche Klagabweisung.


Montag, den 11. Sept. 2006

In fünf Jahren  

.   Vor fünf Jahr stand die Welt Schulter an Schulter mit den Vereinigten Staaten. In fünf Jahren wurden die Verfassungsrechte in den USA verdrängt, Allierte wurden beleidigt und gute Freunde wie die Türkei rücken von den USA ab, vom rechtswidrigen Krieg im Irak und Lügen in der UNO ganz abgesehen. Der Kashmir Observer fasst die Lage zusammen.

Neun Häuser weiter, im weißen, sieht man die Dinge jedoch rosiger.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.