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Dienstag, den 12. Sept. 2006

Corner Office

 
.   Der Umzug ins Corner Office zwingt zu Entscheidungen. Mehr Glas, weniger Wände, weniger Platz für die Literatur. Recht der Internationalen Wirtschaft bleibt, keine Frage. Computer und Recht aus den achtziger Jahren kann wohl weg, selbst wenn man sonst kaum in den USA an die Sammlungen über deutsches Recht herankommt.

Die Untersuchungsberichte zur Virengefahr und notwendigen Anpassungen durch Gesetzgeber aus derselben Zeit? Immer noch wertvoll und doch museal. Einfacher fällt die Entscheidung, die Druckerplatinen von 1982 und die Acht-Zoll-Floppies zu entsorgen und die riesigen Festplatten mit 5MB Speicher, die tausende kosteten, dekorativ wiederzuverwerten.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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