Gerichtsstand folgt Rechtswahlklausel
CK • Washington. Die Gerichtsstandsklausel in einem gewerblichen Vertrag ist nach dem Recht der Rechtswahlklausel des Vertrages auszulegen, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Sachen Orhan Yavuz v. 61 MM, Ltd. et al., Az. 04-5188, am 20. September 2006, jedenfalls wenn ein internationaler Vertrag auszulegen ist. Das Gericht befand im Streit zwischen Parteien aus der Türkei, Syrien, der Schweiz, Oklahoma und Panama, dass hier die vereinbarte Wahl schweizer Rechts maßgeblich ist.