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Sonntag, den 24. Sept. 2006

Gerichtsstand folgt Rechtswahlklausel

 
.   Die Gerichtsstandsklausel in einem gewerblichen Vertrag ist nach dem Recht der Rechtswahlklausel des Vertrages auszulegen, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Sachen Orhan Yavuz v. 61 MM, Ltd. et al., Az. 04-5188, am 20. September 2006, jedenfalls wenn ein internationaler Vertrag auszulegen ist. Das Gericht befand im Streit zwischen Parteien aus der Türkei, Syrien, der Schweiz, Oklahoma und Panama, dass hier die vereinbarte Wahl schweizer Rechts maßgeblich ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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