Leicht wird schwer
CK • Washington. Raucher leichter Zigaretten gelten, wie die Urteilsbegründung von 540 Seiten darlegt, als Klasse für ein Sammelklageverfahren, entschied am 25. September 2006 ein Bundesgericht erster Instanz in Sachen Barbara Schwab et al. v. Philip Morris USA, Inc. et al., Az. 03-CV-1945.
Nachdem Raucher nicht nur erfahren mussten, dass in Zigaretten mehr als Tabak steckt, sondern kürzlich auch lernten, dass light nicht gesünder bedeutet, Hersteller gemeinsam die Gesamtheit ihrer Kunden aufs Glatteis führten und schließlich die leichten Zigaretten in jüngster Zeit mit zusätzlichen Suchtmitteln angereichert wurden, verwundert das Ergebnis wenig. Das Verfahren vor den Geschworenen beginnt mit der Jury-Auswahl am 22. Januar 2007.