Masten, Indianer, Telefon
CK • Washington. Historische Gebäude und Örtlichkeiten genießen besonderen Schutz, auch vor Sendemasten für den mobilen Telefonverkehr. Daher ist das Bundestelekommunikationsamt nicht allein für die Genehmigungen zur Errichtung solcher Masten zuständig. Nach dem National Historic Preservation Act von 1966 koordiniert es mit Vertretern von historischen Ämtern, Indianern und Hawaiianern Verordnungen im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Der Verband drahtloser Unternehmen wandte sich erfolglos gegen die aus diesem Zusammenwirken resultierende Verordnung namens Nationwide Programmatic Agreement Regarding the Section 106 National Historic Preservation Act Review Process, 20 FCCR 1073 (2004), wie das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 27. September 2006 entschied.
In Sachen CTIA - The Wireless Association v. Federal Communications Commission et al., Az. 05-1008, stellte es fest, dass die Verordnung weder ermessensfehlerhaft noch rechtsmissbräuchlich erlassen wurde und daher wirksam die Zulassung von Sendemasten an historisch bedeutsamen Orten einschränkt, und zwar auch an nicht im nationalen Verzeichnis eingetragenen.