- Steuern: Die deutschen Steuern sind nicht unbedingt ungünstiger als die amerikanischen. Vor allem ist der Aufwand oft viel geringer. Hier halten Bund, Staat, Kreis und Gemeinde die Hand auf. Jeder hat eigene Formulare und andere Anforderungen.
- Verdeckte Steuer: In Deutschland kümmert sich das Gemeinwesen um Einrichtungen wie Polizei, Feuerwehr und Krankenhaus. Hier oft auch, doch längst nicht überall und umfassend. Wie oft wird vom Unternehmer erwartet, doch bitte hier mal $10.000 und da mal $50.000 beizusteuern, weil ein Fahrzeug oder Gerät beschafft werden muss oder die Witwen und Waisen zu versorgen sind, weil sich kein Staat um sie sorgt. Zur verdeckten Steuer kann man auch die Wahlkampfspenden zählen, ohne die man auf die Gunst der gewählten Volksvertreter verzichten muss, die nicht nur in Parlamenten, sondern auch einflussreichen Ämtern sitzen.
- Was man auf den ersten Blick nicht erkennt, ist die miserable Ausbildung des Personals. Was nützt eine billige amerikanische Betriebsstätte, wenn man laufend deutsches Personal hersenden muss, weil das amerikanische nur Ausschuss produziert?
- Der Vertrieb von Deutschland in die USA ist oft rentabler, stellt sich heraus. In Deutschland wird die Ware in der Regel gekonnt so verpackt, dass sie auch nach mehrfacher Umfrachtung heil beim Abnehmer in den USA ankommt. Hier wird oft so verpackt, dass nur ein Teil der Bestellung beim Kunden eintrifft, und davon ist wieder ein Teil verbogen, zerstört oder sonstwie unbrauchbar.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.