Pech für Beamten
CK • Washington. Beamten verdienen in den USA ohnehin nicht viel, und dann kann ihnen der Staat auch noch vertraglich zugesagte Gehaltssteigerungen streichen, ohne wegen Vertragsbruchs haften zu müssen. Dies entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 27. September 2006 in Sachen Stephen Schulz et al. v. City of Longmont, Az. 04-1418, nach dem Recht von Colorado für den Fall, dass die Zusage vom abgewählten Stadtrat erteilt wurde und der neue Stadtrat die Gehälter einfriert.