Geschworenenspruch ersetzt
CK • Washington. Den Spruch der Geschworenen, Jury, darf der Richter ersetzen. Das dafür geltende Recht schildert beispielhaft am 3. Oktober 2006 das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington im Fall Dystar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG v. C.H. Patrick Co. et al., Az. 06-1088, der ein US-Patent und seine Vorwegnahme durch ein anderes Patent aus dem Jahre 1917 betrifft.
Die Jury sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Sie verkannte, dass ein durchschnittlicher Handwerker den patentierten Färbeprozess als offensichtliches Verfahren ansehen würde, sodass die wesentlichen Patentansprüche nichtig waren. Daher durfte das Gericht ihr Verdikt als fehlerhaft subsumierte Rechtsfrage abändern.