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Sonntag, den 08. Okt. 2006

Geschworenenspruch ersetzt  

.   Den Spruch der Geschworenen, Jury, darf der Richter ersetzen. Das dafür geltende Recht schildert beispielhaft am 3. Oktober 2006 das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington im Fall Dystar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG v. C.H. Patrick Co. et al., Az. 06-1088, der ein US-Patent und seine Vorwegnahme durch ein anderes Patent aus dem Jahre 1917 betrifft.

Die Jury sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Sie verkannte, dass ein durchschnittlicher Handwerker den patentierten Färbeprozess als offensichtliches Verfahren ansehen würde, sodass die wesentlichen Patentansprüche nichtig waren. Daher durfte das Gericht ihr Verdikt als fehlerhaft subsumierte Rechtsfrage abändern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.