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Mittwoch, den 11. Okt. 2006

Tippen macht dumm

 
.   Die amerikanische Handschrift ist anders als die deutsche. Da müssen sich auch die Rechtsreferendare umstellen. Wenn ein LLM- oder Bar Exam-Kandidat das Wunschergebnis um nur wenige Punkte verfehlt, kann der Grund in den unterschiedlichen Hand- und Druckschriften liegen.

Diejenigen, die das Schreiben fast nur noch an der Tastatur lernen, sollen weniger Denkvermögen besitzen, berichtet die Washington Post am 11. Oktober 2006. Dieser Mangel lässt sich bei der Nachprüfung von Prüfungsergebnissen wohl nicht wegerklären.

Immerhin sind dank der Tastatur transatlantische Briefe leichter auf der anderen Seite zu entziffern. Da haperte es früher oft, wenn nicht die Schreibmaschine - oder für Instant Messages der Fernschreiber - benutzt wurde. Für i-Tüpfelchen-bewusste Juristen kein Problem, solange man sich nicht vertippt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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