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Samstag, den 14. Okt. 2006

Berliner Gesetzgeber

 
.   Mit einer ungewöhnlichen Umweltschutzklage gegen Gouverneur Ehrlich unterstreicht Roger Berliner seinen Wahlkampf. Den Gouverneur von Maryland will Berliner zur Anwendung des verabschiedeten, doch ohne gerichtliche Entscheidung suspendierten Umweltschutzparagraphen §13-818(b) zwingen, der Berliner und anderen Marylandern einen Rabatt auf umweltfreundliche Fahrzeuge und einen Zuschlag auf umweltfeindliche verspricht.

Die Suspendierung beruht lediglich auf einem Dekret der Exekutive. In Sachen Roger Berliner v. Robert L. Ehrlich et al., Az. 275452, vor dem Circuit Court for Montgomery County greift Berliner zum seltenen Mittel des Mandamus. Dass Ehrlich Republikaner und Berliner Demokrat ist, macht die Wahl des extremen Schrittes nachvollziehbar.

Berliner hatte sich bereits einen Namen gemacht, indem er als Anwalt für Energierecht erfolgreich gegen Enron-Exzesse vorgegangen war. Er beabsichtigt mit seiner klimaschutz-orientierten Kandidatur in einem Kreis, der bevölkerungsreicher als Staaten wie Wyoming oder der District of Columbia ist, gesetzgeberisch auf lokaler Ebene nachzuholen, was Republikaner im Staat und Bund versäumt haben.



WebMontag ohne Recht

 
.   WebMontag setzt das Wiki-Prinzip ins Leben um: Jeder darf referieren: zum Thema Web 2.0. Das scheinbar auf Dokuwiki aufbauende Wiki zählt jedoch das Recht nicht zu Themen von transatlantischer Bedeutung, denen ein Montag gewidmet werden sollte. Schade eigentlich. Oder fällt es unter den transatlantischen Austausch?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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