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Freitag, den 20. Okt. 2006

Redefreiheit der Studenten  

.   Meinungsfreiheit ist in Deutschland wie in Amerika ein geschütztes Gut. Gelegentlich gibt es Ausreißer wie im Vietnamkrieg, als an der Kent State Uni protestierende Studenten erschossen wurden. An Ausreißer denkt man auch, wenn ein berühmtes Jurastudentenblog verschwindet, wie es heute in Deutschland geschah. Immer wieder hört man, dass auf Studenten in Deutschland bei der Bewertung von Professoren oder Erörterung von Uni-Missständen Druck ausgeübt wird. Muss man das auch bei der Schließung des lesenswerten und erfolgreichen Bochumer Blogs vermuten?


Freitag, den 20. Okt. 2006

Stufenweise Lohn zurück  

.   Muss Ex-Börsenchef Grasso seine Vergütung teilweise zurückerstatten? Die Entscheidung in Sachen People of the State of New York v. Richard A. Grasso et al., Az. 401620/04, vom 19. Oktober 2006 gibt zahlreichen Anträgen des Klägers mit diesem Ziel statt und weist die meisten Einwendungen des Beklagten zurück.

Das unterste Gericht im Staate New York mit der witzigen Bezeichnung Supreme Court verfügt auf Antrag des dortigen Justizministers nicht die Rückerstattung, sondern ordnet die stufenweise Auskunftserteilung durch den Beklagten und ein Anschlussverfahren zur Ermittlung der Rückerstattung an.

Ein Vergütungsteil wurde scheinbar nicht ordentlich vereinbart. Als Entscheidung aus der noch nicht einmal abgeschlossenen ersten Instanz ist sie kaum der Rede wert, doch hat sich die Presse bereits auf Skandalzahlen eingeschossen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.