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Montag, den 23. Okt. 2006

Menschenrechtslehrstuhl für Attila?

 
.   Die Jesuiten könnten den Menschenrechtslehrstuhl nach Attila benennen, den sie an der Georgetown Universität nach Robert Drinan benannten, denn dieser sei ein Heuchler und befürworte die Abtreibung, argumentiert die Pressemitteilung von Human Life International am 23. Oktober 2006 unter dem Titel Jesuit University Embraces Heresy and Hypocrisy, Honors Known Apostate Priest. Der Vorwurf stammt aus der fundamentalistischen Ecke, die wegen der Heuchelei ihrer Führer auffällt.



Ausweis vom Konsul: Nutzlos?

 
.   Konsuln einiger Länder erteilen ihren in den USA befindlichen Bürgern Ausweise, damit sie den Führerschein erwerben oder Bankgeschäfte abwickeln können. Die USA wissen allerdings nicht, wie sie diese sogenannte Matricula Consular rechtlich beurteilen sollen.

Verwirrung herrscht, weil einerseits ein rechtlich unbedeutsamer Ausweis besser als keiner ist, andererseits die Gefahr der Täuschung oder Verwechslung besteht, denn die US-Behörden trauen den Konsuln nicht zu, zuverlässig die Identität der Antragsteller zu prüfen.

Jim Kouri, ein Vizepräsident der National Association of Chiefs of Police, stellt die unterschiedlichen Auffassungen diverser Ministerien und Ämter in Problems with Matricula Consular Cards Unresolved am 22. Oktober 2006 vor. Interessant ist die Haltung des Außenministeriums: Die USA könnten selbst einmal in die Lage versetzt werden, ihren Bürgern vergleichbare Papiere ausstellen zu müssen. Dann wäre eine Präzedenzentscheidung ungünstig, die der Matricula Consular jede Wirkung abspricht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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