Umsatz umgeleitet
CK • Washington. Microsoft wollte dem Konkurrenten Amazon ein eigenes Angebot gegenüberstellen. Als ein Angestellter eines Webdesignhauses davon erfuhr, zeigte es kein Interesse an einem Auftrag. Der Angestellte kündigte und brachte den Auftrag bei einem Wettbewerber unter, in dessen Dienste er eintrat. Der alte Arbeitgeber verklagte ihn, unter anderem wegen der Umleitung der Geschäftsmöglichkeit, Diversion of corporate Opportunity.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied zugunsten des Arbeitnehmers in Sachen Design Strategy, Inc. v. Marc E. Davis, Az. 05-4909, am 19. Oktober 2006. Im Urteil erörtert es das jederzeit kündbare at Will-Arbeitsverhältnis und die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche, die nicht dem gewohnheitsrechtlichen Law entspringen, sondern dem auch in den USA geltenden Equity-Recht und daher nicht vor den Zivilgeschworenen, Jury, verhandelt werden.
In diesem Fall hätte sich der Arbeitgeber mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag besser gestellt. Ein gutes Wettbewerbsverbot, non-competition Agreement, und eine Geheimhaltungsvereinbarung, Confidentiality Agreement, hätten seine Rechte ebenfalls schützen können, doch fehlte es hier an allem.