Parteibeteiligung erforderlich
CK • Washington. Sua sponte darf ein Gericht eine von ihm erlassene Verfügung nicht ändern, sondern es muss die Parteien mit der Einräumung rechtlichen Gehörs beteiligen. Dies folgt aus dem Rechtsstaatsgrundsatz des Vierzehnten Verfassungszusatzes, und in Sachen Dr. José S. Belaval, Inc. er al. v. Rosa Peréz-Perdonmo et al., Az. 05-2854, auch aus dem zugrundeliegenden Bundesgesetz zur Gesundheitsversorgung, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 2. Oktober 2006. Due Process