Ende der Wahlstation
CK • Washington. In diesen Tagen nahte vor Dekaden das Ende der Wahlstation. Der Ausbilder war gerade wieder ins Parlament gewählt worden. Sein aufsehenerregender Bankenprozess, von dem man allmorgendlich im grünen Bus auf dem Weg zum Gericht las und der zufälligerweise auch die Gastfamilie betraf, war endlich abgeschlossen. Der Prozess und die Wahl hatten das Land fast zerrissen.
Das spürte man in den nächtlichen Parlamentssitzungen. Im Gericht, wo der deutsche Lehrling in seinem viel zu warmen Anzug bekannt wie ein bunter Hund war, bemühte man sich jedoch um gerechten Ausgleich. Schließlich waren Rechtstraditionen zu wahren, die im materiellen Recht älter als der Code Napoleon waren und im Prozessrecht auf Entwicklungen seit 1066 zurückblickten.
Wer würde vermuten, dass diese intensivste Ausbildungszeit des gesamten Rechtsreferendariats später, nach der Notenausgabe im Mündlichen, als Fehlzeit bezeichnet wurde? Auf Auslandsstationen war die Verwaltung nicht vorbereitet. Die letzte Auslandswahlstation lag nach Erinnerung des Ausbildungsleiters nämlich 20 Jahre zurück. Sie erwies sich jedoch als alles andere als eine Fehlzeit.
Die Juristen im zwitterhaften Gastland mit lateinischer Schrift und semitischer Sprache - sowie der Lage im Süden und dem Zugehörigkeitsgefühl zum Norden - weckten im vierundzwanzigjährigen Halbjuristen nicht nur das Interesse an dem hybriden Rechtssystem, das in drei Sprachen zu erfassen war. Sie vermittelten auch den Impetus zum intensiveren Kennenlernen weiterer Rechtskreise, die später auch das US-Recht einbezogen und dank des in der Wahlstation Erlernten besser beherrschbar wurden. Wahlstation