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Sonntag, den 29. Okt. 2006

Ende der Wahlstation  

.   In diesen Tagen nahte vor Dekaden das Ende der Wahlstation. Der Ausbilder war gerade wieder ins Parlament gewählt worden. Sein aufsehenerregender Bankenprozess, von dem man allmorgendlich im grünen Bus auf dem Weg zum Gericht las und der zufälligerweise auch die Gastfamilie betraf, war endlich abgeschlossen. Der Prozess und die Wahl hatten das Land fast zerrissen.

Das spürte man in den nächtlichen Parlamentssitzungen. Im Gericht, wo der deutsche Lehrling in seinem viel zu warmen Anzug bekannt wie ein bunter Hund war, bemühte man sich jedoch um gerechten Ausgleich. Schließlich waren Rechtstraditionen zu wahren, die im materiellen Recht älter als der Code Napoleon waren und im Prozessrecht auf Entwicklungen seit 1066 zurückblickten.

Wer würde vermuten, dass diese intensivste Ausbildungszeit des gesamten Rechtsreferendariats später, nach der Notenausgabe im Mündlichen, als Fehlzeit bezeichnet wurde? Auf Auslandsstationen war die Verwaltung nicht vorbereitet. Die letzte Auslandswahlstation lag nach Erinnerung des Ausbildungsleiters nämlich 20 Jahre zurück. Sie erwies sich jedoch als alles andere als eine Fehlzeit.

Die Juristen im zwitterhaften Gastland mit lateinischer Schrift und semitischer Sprache - sowie der Lage im Süden und dem Zugehörigkeitsgefühl zum Norden - weckten im vierundzwanzigjährigen Halbjuristen nicht nur das Interesse an dem hybriden Rechtssystem, das in drei Sprachen zu erfassen war. Sie vermittelten auch den Impetus zum intensiveren Kennenlernen weiterer Rechtskreise, die später auch das US-Recht einbezogen und dank des in der Wahlstation Erlernten besser beherrschbar wurden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.