15 Monate für WLAN-Nutzung
CK • Washington. Kundendaten setzte ein Techniker ein, um an ein WLAN-Netzwerk zu gelangen, von dem er ausgeschlossen worden war, als ihm gekündigt wurde. Seine Nutzung löste einen Schaden aus, anhand dessen ihn das Gericht nach 18 USC
§1030(a)(5)(A)(ii) zur Gefängnisstrafe von 15 Monaten und einem Schadensersatz verurteilte.
Gegen die Höhe der Strafe wandte er ein, das Gericht hätte bei der Schadensermittlung nicht die Kosten der Zeugen der Staatsanwaltschaft berücksichtigen dürfen. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks gab ihm in Sachen United States of America v. Metthew R. Schuster, Az. 05-4244, am 27. Oktober 2006 zwar recht, doch wirkte sich der Fehler nicht zu seinen Ungunsten aus.
Seinen Angriff auf die Einbeziehung des von einem Kunden erlittenen Schadens wies die Berufung zurück, weil es dem Untergericht gestattete, Schlüsse aus der Verwendung der MAC-Addresse des Täters sowie seiner Google-Recherchen zur Störung von WLAN-Netzen zu ziehen.