Chaotische Akte
CHS - Washington. Über eine chaotische Aktenführung und offene Sachverhaltsfragen hat sich das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 19. Oktober 2006 geärgert: Im Fall Mid-State Aftermarket Body Parts, Inc. v. MQVP, Inc., formerly known as Global Validators, Inc., Az. 05/3057, hat es deshalb entschieden, dass die Sache an das Instanzgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wird.
Beide Parteien handeln mit Autoersatzteilen, die Berufungsklägerin bietet zudem ein Qualitätskontrollsystem nach ISO-9000 und ein Online-Beschwerdemanagement an. Dem Rechtsstreit liegt die Frage zugrunde, ob eine Dienstleistungsmarke, service Mark, einen anderen rechtlichen Schutzumfang besitzt als eine Handelsmarke, Trademark, und wie sich dies auf die irreführende Werbung, false commercial Advertising auswirkt.
Das Berufungsgericht sieht keine rechtlichen Anhaltspunkte für eine unterschiedliche rechtliche Bewertung der verschiedenen Markenarten, die alle unter das Markenrecht des Bundes, den Lanham Act, fallen. Da aber völlig unklar ist, ob überhaupt eine Markenverletzung, Trademark Infringement vorliegt und demzufolge eine Verwechslungsgefahr beim Konsumenten, Confusion, eingetreten ist, hatte das Instanzgericht verfrüht aufgrund der Aktenlage im Verfahrensstadium Summary Judgment entschieden.