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Freitag, den 10. Nov. 2006

Bewerbung als Referendar

 
.   Von Praktikanten kann man nicht erwarten, dass sie sich beim rref.de-referendars-gemeinschafts-weblog oder im ReferendaRRaum schlau machen, bevor sie sich für die Ausbildung beim Rechtsanwalt in der Haupstadt der USA anmelden. Dann darf es ausnahmsweise auch einmal eine telefonische Voranfrage aus Paris sein.

Doch von Referendaren wird für die Wahlstationsbewerbung mehr erwartet. Neben RRef.de gibt es ja auch noch andere Quellen. Hoffentlich weisen auch alle darauf hin, dass die Empfänger Muster recht leicht erkennen und von ihnen wenig beeindruckt sind.

Positiv ist zu vermerken, dass heute weniger Bewerbungen mit Fotos, Religion, Alter oder Familienstand eintreffen - Informationen, die nach US-Recht Probleme auslösen und daher unerwünscht sind. Negativ ist der Trend zu bewerten, der EMail-Bewerbung Anlagen beizufügen.

Für eine erfolgreiche Bewerbung sollte eine EMailanfrage mit einer überzeugenden Darstellung von Ausbildungszielen und Eignung mehr als ausreichen. Natürlich ist das etwas anspruchsvoller als eine Musterbewerbung mit x Musteranlagen. Ach, und der Fehler, einerseits zu behaupten, das Englische zu beherrschen, andererseits jedoch German oder American klein zu schreiben, sollte wirklich nicht mehr auftauchen.



Spam ans Mobile Telefon

 
.   Lebensversicherungen werden heute wiederholt mit automatisierten Nachrichten von 1-800-647-2164 über das mobile Telefon angeboten. Auch ausländische Empfänger solcher unerwünschten Werbung können sich bei der Federal Trade Commission beschweren. Die FTC bietet noch keine besondere Seite für mobilen Spam an. Bis das geschieht, muss man das allgemeine Beschwerdeformular des Bundesverbraucherschutzamtes in der Hauptstadt Washington verwenden. Ob das heute etwas bringt, ist allerdings unklar. Für die Beamten ist nämlich Feiertag, der Veterans Day.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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