• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 14. Nov. 2006

Wem gehört die Marke?  

.   Eine wertvolle Briefmarke aus dem Jahre 1918 fand ihren Weg auf einen Briefwahlumschlag, wurde abgestempelt und befindet sich nun in einer Kiste mit ungültigen Wahlumschlägen, weil der Absender vergessen hatte, seinen Namen auf dem Umschlag zu vermerken. Wem gehört die Briefmarke, die die Briefwahlverwaltung frühestens im September 2008 aus der Kiste fischen darf? Bis dann ist die Frage vielleicht geklärt. Immerhin war die Jenny-Marke ungestempelt $200.000 wert.


Dienstag, den 14. Nov. 2006

Mildernde Umstände  

.   Bei der Zumessung der Todesstrafe dürfen die Geschworenen nach US-Recht alle mildernden Umstände bewerten, nicht nur die rechtlich bedeutsamen. Solange ein Todeskandidat die Gelegenheit erhielt, diese Umstände vorzutragen, und die Jury aufgrund der Plädoyers und der Anweisungen des Richters ihre Aufgabe erfüllen kann, kann das Strafmaß nicht mit der Behauptung angegriffen werden, die mildernden Umständen wären verfassungswidrig unberücksichtigt geblieben, entschied am 13. November 2006 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington in Sachen Robert L. Ayers, Jr. v. Fernando Belmontes, Az. 05-4931.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.