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Freitag, den 17. Nov. 2006

Pflichtlektüre zur Sprache

 
.   Transblawg bietet exzellente Beispiele für die Umsetzung deutscher Gedanken in die englische Sprache. Beziehungsweise ist beispielsweise ein Wort, dass sich in der deutschen Sprache, gerade der Rechtssprache, häufig findet und in der englischen keinen richtigen Gegenpart besitzt.

Oft wird unpassend auf respectively oder das so gut wie unbekannte resp. zurückgegriffen. Warum das nicht passt, und wie man seine Gedanken auf Englisch ausdrückt, erklärt Margaret Marks am 16. November 2006.

Das zweite, auffällig deutsch verwandte Wort lautet already, das oft irrtümlich für das deutsche schon eingesetzt wird. Zudem wird die unterschiedliche Verwendung des Bindestrichs erörtert. Internetbenutzer wissen es schon wegen der Domainnamen: In Amerika tauchen sie viel seltener auf als im deutschen Sprachraum. Lesenswert für Juristen und jeden, der ein Schreiben auf Englisch verfasst.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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