• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 19. Nov. 2006

Indianer keine Ausländer  

.   Die Immunität fremder Staaten gilt nicht für Indianerstämme, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Art Navarro v. Eagle Mountain Casino, Az. 05-15048, 183 Fed. App. 659 (2006). Die Entscheidung bezeichnet es als nicht zitierfähig, vielleicht weil die Einrede des Foreign Sovereign Immunities Act zu dumm ist. Die besondere Immunität der Indianerstämme wird durch das Urteil vom 6. Juni 2006 nicht aufgeweicht. Im amerikanischen Recht gelten nicht nur fremde Staaten als foreign, sondern auch die Einzelstaaten im Verhältnis zueinander, jedoch nicht in Verbindung mit diesem Bundesgesetz, das nur auf Staaten des nichtamerikanischen Auslands anwendbar ist.


Sonntag, den 19. Nov. 2006

Rechtedialog in Berlin  

.   Lawrence Lessig und und Patrick Strauch werden ihre Vorstellungen zum Urheberrecht in Berlin ausfechten. Als Vertreter der sich extrem langsam auf technische Entwicklungen einstellenden Rechtevermarkter einerseits und des Urheberrechts-Realismus im Rahmen heutiger Technik andererseits sollten die von der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung geladenen Sprecher am 22. November 2006 eine interessante Diskussion bieten.

Unter dem Titel The Current of Ideas in Cyber Society werden der Professor und der Sony-Vertreter sicherlich über das antiquierte Geschäftsmodell eines Abmahn- und Klageunwesens für sogenannte Raubkopien hinaus zukunftsorientierte Lösungen erörtern, wie sie beispielsweise in den Arrangements von YouTube mit den Musik- und Filmrechteverwertern neue Wege weisen.

Neue Techniken verdammen, den Fortschritt hemmen, Kunden als Räuber titulieren und mit Klagen wild um sich schlagen - so kann die Film- und Musikwirtschaft nicht weitermachen.

Indem sie durch extreme Beeinflussung der Gesetzgeber zudem darauf aus ist, ablaufende Urheberrechte immer wieder zu verlängern, treibt sie ein veraltetes Geschäftsmodell so auf die Spitze, dass bald niemand mehr ihre Auffassungen und gesetzlich eingeräumten, temporären Monopolrechte respektieren kann. Von ihren Künstlern erwartet sie Kreativität - es wird Zeit, dass sich sich als Vermarkter der Werke auch etwas einfallen lässt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.