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Montag, den 20. Nov. 2006

Ausverkauf zum Feiertag

 
.   Mit dem Feiertag am Donnerstag beginnt die Weihnachtsrummelsaison, und damit der große Ausverkauf. 50% Rabatt gibt es auch auf den staatseigenen I.M. Pei-Büroturm am Hafen von Baltimore, Md. Der Staat hat seit einiger Zeit die Mietverträge im Juwel des Staates Maryland auslaufen lassen, was den Wert von $80 Mio. auf $37 Mio. reduzierte. Freunde des abgewählten Gouverneurs Ehrlich, der den Verkauf anleierte, sollen als Bieter in der Geheimauktion beteiligt sein, berichtet die Washington Post am 20. November 2006.



$1Mio. Kaution für Anwalt

 
TS - Augsburg.   Die Verhängung einer Kaution verstößt nicht schon dann gegen den Achten Verfassungszusatz, die Excessive Bail Clause, wenn sie die reguläre Höhe gleichartiger Delikte um 2000% übersteigt und neben der Fluchtgefahr noch andere Faktoren berücksichtigt wurden. Damit bestätigte am 7. November 2006 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in der Sache Galen et al. v. County of Los Angeles et al., Az. 04-55274, die Entscheidung des Ausgangsgerichts.

Der Angeklagte war Rechtsanwalt und wegen des Tatvorwurfs der häuslichen Gewalt festgenommen worden. Um das Opfer, seine Ex-Verlobte zu schützen, verhing der zuständige Commissioner eine Kaution von $1.000.000. Normalerweise beträgt die Kautionshöhe für derartige Delikte nur $50.000. Aus Furcht vor einem längeren Gefängnisaufenthalt arrangierte der Berufungskläger die Summe. Daraufhin verlangte er dafür nach 42 USC §1983 vom County of Los Angeles und zwei Polizeibeamten Schadensersatz.

Nach Ansicht des Berufungsgerichts konnte der Berufungskläger eine tatsächlich vorliegende Unverhältnismäßigkeit, wie sie §1983 voraussetzt, nicht nachweisen. Die Abweichung von der Regelhöhe hatte der zuständige Beamte in den Akten ausreichend begründet. Dafür durfte er neben der Fluchtgefahr auch die Sicherheit der ehemaligen Verlobten heranziehen, weil es geltendem Recht, dem California Penal Code §1269c, entspricht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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