Kopierschutz-Bruch legalisiert
CK • Washington. Neue Ausnahmen vom Kopierschutz-Umgehungsverbot lindern Rootkit-, DRM- und CSS-Qualen. Entsprechende Regeln wurden in den Jahren 2000 und 2003 erlassen. Sie wurden im Oktober vorläufig mit der Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Access Control Technologies, 71 FR 63247 (October 30, 2006), verlängert.
Das Urheberrechtsamt in der Kongressbibliothek veröffentlicht nun im Bundesanzeiger vom 27. November 2006, Band 71, Heft 227, S. 68472-68480, die bis zum 27. Oktober 2009 nach dem Digital Millennium Copyright Act, 17 USC §1201(a)(1)(D)f, geltenden Ausnahmen zum Umgehungsverbot. Diese Ausnahmen nach US-Recht gelten für nichtverletzende Nutzungsarten bei urheberrechtlich geschützten Werken, die das Amt zu prüfen hatte. Bei der Prüfung arbeitete die Library of Congress mit dem Assistant Secretary for Communications and Information im Handelsministerium zusammen und holte die Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die neuen Ausnahmen in 37 CFR 201.40 betreffen sechs Werkarten: CSS-geschützte audiovisuelle Werke für den Unterricht, ausgelaufene Softwareprogramme und Videospiele für nicht mehr im Markt vertriebene Geräte zum Zwecke ihrer Archivierung, obsolete Programme mit Dongle-Schutz, EBooks mit einer das Vorlesen behindernden Zugangsbeschränkung, Sperr-Programme in mobilen Telefonen zum Zwecke ihres Anschlusses an Netzwerke sowie DRM-geschützte CDs mit Tonaufnahmen und damit verbundenen audiovisuellen Werken zur Prüfung und Beseitigung von Sicherheitsproblemen wie im Fall Sony Rootkit. Kopierschutz Rootkit Urheberrecht CSS DRM