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Donnerstag, den 30. Nov. 2006

Begabter Juraprofessor tot

 
.   Professor Peter Junger, ein Jurist, der Assembler-Quellkode lesen konnte, an der Case Western Law School in Cleveland nach der Emeritierung das ihm zustehende Büro gegen das Recht, einen Linux-Server an der Uni laufen zu lassen, eintauschte und zuletzt an einer Kritik von Softwarepatenten, die er technischer Unkenntnis zuschreibt, arbeitete, ist dieser Tage gestorben. Er galt in den Vereinigten Staaten als der Experte für das Verschlüsselungsrecht, sah den Kopierschutz des DMCA als Feigenblatt für minderwertige Programmierleistungen an und erinnerte gern an die Feststellung von Lord Macaulay aus dem Jahre 1841:

The principle of copyright is this. It is a tax on readers for the purpose of giving a bounty to writers.



Hunger, Essen, Denkste

 
.   Amerika gilt aus verklärter Sicht als darwinistischer Traum freier Märkte - Angebot und Nachfrage als oberstes Prinzip. Wie wenig das stimmt, zeigt der Kreis Fairfax, Va.

Die Hungernden werden normalerweise von Freiwilligen gespeist, die in Kirchenküchen kochen oder das Heimgekochte zu zentralen Stellen fahren und austeilen. In Fairfax ist das nun verboten. Jede Küche, die fremde Hungrige versorgt, muss staatlich geprüft sein.

Wer genauer hinschaut entdeckt, dass dergleichen Regulierungswahn in den USA schon längst im gewerblichen und unternehmerischen Bereich die Norm ist. Nicht umsonst haben die USA knapp 60 große und tausende kleinerer Gesetzgebungsgremien, die sich alle ihren Wählern mit phantasievollen Maßnahmen verkaufen wollen. Es gibt wohl keinen Bereich, in dem zwischen Angebot und Nachfrage nicht der Staat steht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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