Audisport als Domain
CK • Washington. Die bösgläubige Nutzung anderer fremder Marken wurde dem Beklagten zum Strick, als die Audi AG gegen ihn wegen der Domain
audisport.com vorging. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestätigte die untergerichtliche Marken- und Domainrechtsentscheidung in Sachen Audi AG v. D'Amato, Az. 05-2359, am 28. November 2006, unter anderem auf der Rechtsgrundlage des AntiCybersquatting Consumer Protection Act. USA Recht Domain