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Sonntag, den 03. Dez. 2006

Airbagdefekt unbewiesen

 
.   Eine Klage kann nicht erfolgreich allein auf die Klägerbehauptung gestützt werden, ein Airbag sei fehlerhaft - der Kläger ist bei einer Produkthaftungsklage auch beweispflichtig. Diesen Beweis muss er durch einen qualifizierten Sachverständigen, expert Witness, erbringen.

Wenn das Gericht einen vorgeschlagenen Sachverständigen zu recht als unqualifiziert ablehnt und vom Kläger kein Ersatz angeboten wird, darf die Klage abgewiesen werden, bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Sachen Magdalene M. Smoot et al. v. Maxda Motors of America, Inc. et al., Az. 05-4577, am 29. November 2006.

Der Grundsatz res ipsa loquitur greift nicht, denn die sachgerechte Beurteilung der physikalischen Kräfte, die die Funktion des Airbags beeinflussen, ist dem Laien nicht aus der Sache selbst heraus erklärlich.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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