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Mittwoch, den 06. Dez. 2006

Irak: Rien ne va plus

 
.   Die Untersuchung des US-Kriegs im Irak zeigt, dass die dortige Führung ohne externe Unterstützung nicht regieren kann. Die USA müssen Hilfe leisten, jedoch nicht als Kriegsmacht bleiben, folgt aus dem am 6. Dezember 2006 veröffentlichten Bericht mit dem Titel The Iraq Study Group Report.

Empfehlung 60 regt an, dem Irak durch das US-Justizministerium, nicht das Pentagon, im Rechtswesen beizustehen. Dieses Ministerium soll nach Empfehlung 61 Richter, Staatsanwälte, Detektive und Gerichtsvollzieher ausbilden, Gerichte bauen und ausstatten sowie den Kampf gegen die Korruption unterstützen.

Der Bericht gibt auch Deutschland eine Rolle. Mit dem UN-Sicherheitsrat soll Deutschland sich für die Eingrenzung des iranischen Atomprogramms verwenden. Der Iran wird angesprochen, weil der Bericht ihm und Syrien eine Sonderstellung im Hinblick auf die Respektierung der irakischen Staatssouveränität beimisst.



Schutz des Staates verloren

 
.   Ausländische Staaten genießen den Schutz des Immunitätsrecht, das die USA im Foreign Sovereign Immunities Act ausgestalten. Auch mehrheitlich staatseigenen Unternehmen steht der Schutz zu. Gilt das noch, wenn der Staat im Verfahren seine Mehrheit aufgibt? Der Fall In re: Linee Aeree Italiana, Az. 06-2935, betrifft die Beteiligungsänderung.

Das Bundesberufungsgericht sollte beurteilen, ob die beklagte Luftfahrtgesellschaft nach der Änderung noch wie ein Staat nach 28 USC §1441(d) ein richterliches Verfahren beanspruchen durfte, ohne sich wie jeder andere Beklagte dem Subsumtionsvermögen der Geschworenen, Jury, zu unterwerfen.

Der Beteiligungswechsel wurde erst wirksam, als Alitalia die Verweisung des Verfahrens vom einzelstaatlichen an das Bundesgericht erwirkt hatte. Als das Gericht deshalb das Verfahren vor der Jury anordnete, beantragte Alitalia beim Obergericht in Chicago eine Anordnung an das Gericht, diesen Beschluss zu revidieren. Das Obergericht lehnte dies am 27. November 2006 ab, obwohl die Beklagte im Recht sein dürfte.

Eine Anordnung an das Gericht, Mandamus, stellt so einen schwerwiegenden Eingriff dar, dass er nur bei äußerster Gefahr gerechtfertigt ist. Dieser liegt nicht vor. Wenn das Verfahren im Untergericht abgeschlossen ist, kann Alitalia immer noch Rechtsmittel einlegen. Der weise Berufungsrichter Posner erinnerte jedoch das Untergericht formlos, diese Frage des US-Bundesrechts gründlich zu überdenken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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