• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 07. Dez. 2006

Weltmeister MasterCard  

.   Visa verliert die Schlacht um die FIFA-Marke, MasterCard gewinnt, entschied Richter Preska am 7. Dezember 2006 in Sachen Mastercard International, Inc. v. Fédération Internationale de Football Association, Az. 06 Civ. 3036. Das Verfahren betrifft das vertragliche Recht von MasterCard, eine Option zum Erwerb der FIFA-Lizenz für die Weltmeisterschaften in den Jahren 2010 und 2014 auszuüben. Neben dreisten FIFA-Lügen lagen dem Gericht auch Beweise vor, dass der Fußballverein sich gemäß seinem Motto Fair Play nach außen als ethische Organisation darstellen möchte.


Donnerstag, den 07. Dez. 2006

Irak: Rien ne va plus  

.   Die Untersuchung des US-Kriegs im Irak zeigt, dass die dortige Führung ohne externe Unterstützung nicht regieren kann. Die USA müssen Hilfe leisten, jedoch nicht als Kriegsmacht bleiben, folgt aus dem am 6. Dezember 2006 veröffentlichten Bericht mit dem Titel The Iraq Study Group Report.

Empfehlung 60 regt an, dem Irak durch das US-Justizministerium, nicht das Pentagon, im Rechtswesen beizustehen. Dieses Ministerium soll nach Empfehlung 61 Richter, Staatsanwälte, Detektive und Gerichtsvollzieher ausbilden, Gerichte bauen und ausstatten sowie den Kampf gegen die Korruption unterstützen.

Der Bericht gibt auch Deutschland eine Rolle. Mit dem UN-Sicherheitsrat soll Deutschland sich für die Eingrenzung des iranischen Atomprogramms verwenden. Der Iran wird angesprochen, weil der Bericht ihm und Syrien eine Sonderstellung im Hinblick auf die Respektierung der irakischen Staatssouveränität beimisst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.