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Mittwoch, den 13. Dez. 2006

Cheney wieder an die Macht?  

.   Die geplante Gesetzgebung der Demokraten im sich im Januar 2007 zusammensetzenden Kongress scheint gefährdet. Wenn der am 13. Dezember 2006 erkrankte Senator Tim Johnson ausfallen sollte, verlieren die Demokraten die Mehrheit im Senat.

Der republikanische Gouverneur seines Staates dürfte eine Republikanerin als Nachfolgerin bestimmen, die bis November 2008 im Amt bliebe. Damit hätten die Republikaner zwar nicht die numerische Mehrheit.

Beim Patt gibt jedoch die gespaltene Zunge des Vizepräsidenten Dick Cheney den Ausschlag, und dieser hat zuverlässig gegen die Demokraten gestimmt. Solange Johnson - selbst amtsunfähig - am Leben bleibt, darf der Gouverneur nicht einschreiten.


Mittwoch, den 13. Dez. 2006

Sklavenklagen gegen Unternehmen  

.   Starrichter der Bundesgerichtsbarkeit untersuchten 10 abgewiesene Klagen von Sklavennachfahren, die eigenen Schaden durch Handlungen von Unternehmen im Rahmen der amerikanischen Sklaverei sowie ein eigenes Recht auf Schadensersatz behaupten.

Sie erörtern in der Begründung am 13. Dezember 2006 prozessuale wie materielle Fragen. In Sachen In re: African-American Slave Decendants Litigation, Az. 05-3265 usw., gelangen sie in den verschiedenen, gebündelten Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. Teilweise können die Verfahren wieder aufleben.

Die 17-seitige Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts im siebten Bezirk ist auch als Einführung in das Prozessrecht und Schadensersatzrecht der USA lesenswert.


Mittwoch, den 13. Dez. 2006

Zukunft der NATO  

CHS - Washington.   Über die Zukunft der NATO sprach am 12. Dezember 2006 Dr. Rainer Stinner, MdB (FDP), auf Einladung der Friedrich Naumann Foundation in Washington. Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat sich die Aufgabe der NATO gewandelt: Die einst rein militärische Organisation agiert heute zunehmend auf Gebieten, die für die Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten mindestens genauso wichtig sind: globale Erwärmung, Energieversorgung und Terrorismus. Die NATO ist außerdem ein wichtiges Formum des transatlantischen Dialogs, wenngleich das NATO Council als politisches Gremium in der allgemeinen Öffentlichkeit relativ unbekannt ist.

Stinner zeigte zunächst die Probleme der NATO auf: Der Informationsaustausch der Mitgliedsstaaten untereinander sei oft ungenügend, weil die Individualinteressen zu weit auseinander lägen. Auch besitze die Organisation keinen Think Tank und werde von einigen Mitgliedern nicht als Diskussionsforum akzeptiert. Ausbaufähig seien weiterhin die Schnittstellen zu anderen internationalen Organisationen wie der EU, den Vereinten Nationen und der OSZE. Stinner bezeichnete es als reines Desaster, dass in der Vorbereitung der europäischen Kongo-Mission seitens der EU die Unterstützung durch die NATO nicht einmal angefragt wurde.

Diesem Befund stünden Expansionspläne mancher NATO-Mitglieder gegenüber, die Stinner eher kritisch sieht. So bezeichnete er die Partnerschaft für den Frieden mit Serbien als verfrüht, da die serbische Regierung noch immer nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag kooperiere. Auch die strategische Partnerschaft mit Russland bedürfe einer weitergehenden Definition, da die NATO eine Organisation mit gemeinsamen Werten, gemeinsamen Interessen und enger Kooperation darstelle.

Für eine weltweite Expansion der NATO, die von manchen Mitgliedsstaaten befürwortet werde, sei zudem eine Anpassung der bestehenden Verträge notwendig. Die NATO würde sich bei der Aufnahme von Staaten, die westliche Werte teilten und demokratisch regiert würden, so Australien, Neuseeland oder Japan, von einer regionalen in eine globale Organisation verwandeln. Es sei jedoch kaum denkbar, dass in einem solchen Fall beispielsweise neuseeländische Truppen auf dem Balkan stationiert würden. Möglich seien auch Kooperationen mit anderen Staaten unterhalb der Ebene der Mitgliedschaft, wie ein kürzlich geschlossener Vertrag der NATO mit Kuwait beweise.

In der laufenden Afghanistan-Mission sieht Stinner bedeutende Abstimmungsprobleme: Die Trennung zwischen OEF- und ISAF-Missionen bezeichnete er als künstlich, da ein Soldat in der Praxis kaum unterscheiden könne, ob er einen national handelnden Rebellen oder einen internationalen Terroristen vor sich habe. Weiterhin gebe es seitens des afghanischen Parlaments eine ganz eindeutige Aufforderung, die internationalen Streitkräfte noch nicht abzuziehen, allerdings verbunden mit der Bitte, dem afghanischen Volk mehr Respekt entgegenzubringen. Möglicherweise, so Stinner, brauche die NATO eindeutige Verhaltensregeln für ihre Soldaten.

Zum Schluss ging Stinner auf die Lastenverteilung innerhalb der NATO ein. Schon seit Jahren werde die finanzielle und organisatorische Hauptlast der NATO von den USA getragen, die 3,2 Prozent ihres Budgets für die Verteidigung ausgäben. Deutschland dagegen opfere nur 1,4 Prozent seines Haushalts für die Verteidigung - deutlich zu wenig, um technologisch mit den USA mithalten zu können. Dennoch komme Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nach und sende beispielsweise Spezialkräfte nach Afghanistan, die den Norden sicher hielten. Andere Staaten, die für den Süden verantwortlich seien, müßten sich über die dortige schlechte Sicherheitslage nicht wundern, wenn sie nicht bereit seien, genügend Streitkräfte in dieses Gebiet zu verlegen.

Die Teilnehmer der anschließenden Diskussion waren sich einig, dass die NATO für die Sicherheit der westlichen Staaten auch künftig eine wichtige Rolle spielen wird. Wie die Zukunft der Oranisation konkret aussehen wird, hängt maßgeblich vom Willen ihrer Mitgliedsstaaten ab. Von der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft auch für die NATO konsensfähige Impulse zu erwarten, dürfte wohl etwas zu viel verlangt sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.