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Sonntag, den 24. Dez. 2006

Haftungsausschluss unheilbar  

.   Ein Haftungsausschluss ohne jede Ausnahme für Verschulden kann so unheilbar sein, dass auch das flexible amerikanische Recht eine solche Klausel verwerfen muss. Das Untergericht hatte eine solche Vertragsklausel als korrigierbar angesehen.

Damit blieb sie nach der gerichtlichen Auslegung Vertragsbestandteil und anwendbar. Doch das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bezeichnete sie am 22. Dezember 2006 in Sachen Mark Broadley v. Mashpee Neck Marina, Inc., Az. 05-2822, als nichtig.

Zwar betrifft das Urteil einen Sachverhalt aus dem Seerecht, doch empfiehlt sich die sorgfältige Begründung des Urteils auch als lesenswerte Einführung in die Grenzen des Haftungsausschlusses nach allgemeinem amerikanischem Vertragsrecht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.