Haftungsausschluss unheilbar
CK • Washington. Ein Haftungsausschluss ohne jede Ausnahme für Verschulden kann so unheilbar sein, dass auch das flexible amerikanische Recht eine solche Klausel verwerfen muss.
Das Untergericht hatte eine solche Vertragsklausel als korrigierbar angesehen.
Damit blieb sie nach der gerichtlichen Auslegung Vertragsbestandteil und anwendbar.
Doch das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bezeichnete sie am 22. Dezember 2006 in Sachen Mark Broadley v. Mashpee Neck Marina, Inc., Az. 05-2822, als nichtig.
Zwar betrifft das Urteil einen Sachverhalt aus dem Seerecht, doch empfiehlt sich die sorgfältige Begründung des Urteils auch als lesenswerte Einführung in die Grenzen des Haftungsausschlusses nach allgemeinem amerikanischem Vertragsrecht.