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Mittwoch, den 27. Dez. 2006

Blogwerbung oder Rezension?

 
.   Microsoft versendet schnelle Laptops mit Vista und AMD Turion 64x2-Chips an Blogger. Wie steht es um die Rezensionsethik? Damit niemand das Acer-Ferrari-Geschenk missversteht, gibt es eine Empfehlung:
Full disclosure--while I hope you will blog about your experience with the pc, you don't have to. Also, you are welcome to send the machine back to us after you are done playing with it, or you can give it away on your site, or you can keep it. My recommendation is that you give it away on your site. Laughing Squid, 27. Dezember 2006
Schleichwerbung oder rechtswidrige Beeinflussung sind nicht beabsichtigt. Ähnliches ist seit eh und je für Buch- oder Softwarerezensionen und Produktberichte üblich. Bei teueren Dingen wird das Produkt jedoch in der Regel als Leihgabe, nicht als Geschenk zugesandt.

Microsoft-Produkte auswerten ist meist solch eine Qual, dass eine Ausnahme gerechtfertigt ist. Scobleizer veröffentlicht weitere Auffassungen zur Rezensionsethik.



Offiziere und Soldaten

 
.   Die unterschiedliche kriegsstrafrechtliche Behandlung amerikanischer Offiziere und Soldaten sowie die diskriminierende Einstellung der USA gegenüber fremdem und eigenem Militär erörtert anhand der Haditha-Verfahren Victor Hansen im Jurist-Blog.

Die strafrechtliche Führungsverantworung weisen die USA ausländischem Militär seit dem Zweiten Weltkrieg zu. Sie nahmen maßgeblichen Einfluss auf die Anerkennung der Command Responsibility-Doktrin in Art. 86, 87 der Genfer Konvention und setzten sie in Gesetzen zur Errichtung internationaler Kriegstribunale um. Hansen rät zur Anwendung dieses Grundsatzes auch auf das eigene Militär durch nationales US-Recht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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