Saddam tot, Antrag moot
CK • Washington. Mit der vollzogenen Vollstreckung des Todesurteils am ehemaligen US-Allierten Saddam Hussein wird der heutige Eilantrag vermutlich für moot nach Art. 3 der Verfassung der USA erklärt.
Dem Verfahren vor dem United States District Court for the District of Columbia ist der justiziable Sachverhalt entzogen worden. Die dem Eilantrag zugrundeliegende Zivilklage kann nach amerikanischem Recht jedoch gegen den Nachlass des Diktators fortgeführt werden. Vollstreckung Todesstrafe