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Montag, den 08. Jan. 2007

Wahlfälschung per Gesetz  

.   In den USA gibt es keinen Ausweis. Da fragt sich, ob ein Gesetzgeber für Wahlen eine Ausweispflicht verordnen darf. Der Staat Indiana versuchte es. Verletzt er die Verfassung des Bundes, insbesondere die Verfassungszusätze vier und vierzehn? Richter Evans bejaht die Verletzung. Die Mehrheit des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks befindet in Sachen William Crawford et al. v. Marion County Election Board et al., Az. 06-2218, am 4. Januar 2007 auf eine verfassungsgerechte Maßnahme zum Schutz vor Wahlbetrug.

Der Staat darf als Ausweis einen Führerschein oder Pass definieren. Wem solche Papiere fehlen, kann sich mit Stromrechnung und Geburtsurkunde beim Verkehrsamt ausweisen und eine Photo-ID erhalten. Sie gilt nicht als amtlicher Ausweis im Sinne des Bundesrechts, weil dieser ja verboten wäre. Doch kann sie einen Ausweis im Sinne des einzelstaatlichen Wahlrechts darstellen. Richter Posner verkennt dabei nicht die Belastung des Bürgers sowie die Beeinflussung der Wahlen:
So some people who have not bothered to obtain a photo ID will not bother to do so just to be allowed to vote, and a few who have a photo ID but forget to bring it to the polling place will say what the hell and not vote, rather than go home and get the ID and return to the polling place.

No doubt most people who don't have photo ID are low on the economic ladder and thus, if they do vote, are more likely to vote for Democratic than Republican candidates. Exit polls in the recent midterm elections show a strong negative correlation between income and voting Democratic, with the percentage voting Democratic rising from 45 percent for voters with an income of at least $200,000 to 67 percent for voters having an income below $15,000.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.