• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 14. Jan. 2007

Kosten der Recherchen  

.   Die Kosten der Recherche in juristischen Datenbanken sind immer für eine Überraschung gut. Meist in dem Sinne, dass sie zu hoch ausfallen. Extra-Kosten für's Ausdrucken von Urteilen. Sondergebühren für eine Suche im Rechtskreis oder Fachbereich außerhalb des unübersichtlichen Angebots.

Der mit Lexis und West konkurrierende Anbieter TheLaw.net wirft den Großen vor, die Effizienzvorteile der Computerisierung nicht an die Kunden weiterzugeben. Sie würden ihre Leistungen weiterhin so abrechnen, als würden sie Bücher mit Entscheidungssammlungen für verschiedene Staaten und Spezialisierungen ausliefern:
In other words, if you practice in Florida, you stay in Florida unless you want to pay a usurious toll to search in, say, Texas. Back in the days of books this was a necessary evil. In the computer age it is simply evil.
Da ist was dran. Neben einer Microsoft-Textverarbeitung ist TheLaw.net mit dem für Juristen wichtigen WordPerfect kompatibel. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der erforderliche proprietäre Browser auch mit Unix, Linux oder Apple arbeitet.


Sonntag, den 14. Jan. 2007

Man kann's nicht weglegen  

.   Vertragsrecht, amerikanisches? Auf Deutsch? Das Kapitel über Verhandeln in den USA kommt gut an: Es fesselt. Weglegen kann man's nicht. Und zum Schluss hat man das Gefühl, man habe viel gelernt. Die erste, inoffizielle Rezension der Druckfahne erfreut.

Demnächst ab Seite 963 im Standardwerk. Teil 9 wirft den Wissenschaftler nicht um. Aber als Alternative zum In-Flight Entertainment auf dem Weg in die USA? Hauptsache, der Leser vermeidet die Fallen im US-Recht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.