US-Markenschutz für deutsche Ware
CK • Washington. Der Markenschutz in den USA wirkt territorial, wie auch sonst in der Welt. Doch darf ihn auch der Europäer beanspruchen, der eine Ware oder Dienstleistung in den USA anbietet. Das deutsche Produkt mit seiner Marke kann also auf die gleiche markengeschützte Weise in den USA vertrieben werden. Die einfachste und billigste Methode der Anmeldung scheint immer noch die direkte Anmeldung beim Markenamt in den USA zu sein.
Zwar haben sich die USA dem internationalen WIPO-Verfahren angeschlossen. Das erlaubt die US-Anmeldung einer Marke zusammen mit einer ausländischen Anmeldung. Das Verfahren dauert jedoch länger, ist teurer und führt immer wieder zu Schwierigkeiten, die weiteren Aufwand in den USA auslösen. Die Kosten der anwaltlichen Ergänzung oder Korrektur in den USA übersteigen dabei regelmäßig die der direkten US-Anmeldung.
Irgendwann wird der Harmonisierungsprozess zwischen den Markenämtern der USA und dem Rest der Welt abgeschlossen sein. Auch dann wird noch zu berücksichtigen bleiben, dass Marken in den USA auf drei Ebenen bestehen: Der Anmeldung nach Bundesrecht, der Anmeldung nach einzelstaatlichem Recht und der Nichtanmeldung und Nutzung nach Common Law. Vermutlich wird bei der Einschätzung der daraus resultierenden Rechtsfragen und Markenverletzungen auch die beste WIPO-Harmonisierung nicht weiterhelfen. Marke Anmeldung WIPO Markenanmeldung