Bundesrecht bricht Landesrecht?
CK • Washington. Den Staaten obliegt die vorrangige Gesetzgebungsgewalt für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bürger, bestätigte der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC schon 1996 im Fall Medtronic v. Lohr , 518 US 470. Im Gesundheitswesen hat der Bund gesetzgeberisch eingegriffen, sodass das einzelstaatliche Recht als Ausnahme beim Betrug im Bundesaufsichtsverfahren, fraud-on-the-FDA, wirkt, wie der Präzedenzfall Buckman Co. v. Plaintiff's Legal Comm., 531 US 341 (2001), erklärte.
Hersteller fühlen sich in der Regel beim Bund gut aufgehoben. Die Kläger im Fall Caesar Desiona et al. v. Warner-Lambert & Co. et al., Az. 05-1705, ziehen hingegen die Anwendung einzelstaatlichen Rechts vor, das ihnen als Sahnehäubchen Strafschadensersatz, punitive Damages, gewähren kann.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erörtert am 18. Januar 2007 im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsrecht für Pharmaerzeugnisse die Abwägung der Merkmale der Vermutung, dass nach der Bundesverfassung einzelstaatlichem Recht der Vorrang gilt. Vermutung USA Verfassung USA