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Freitag, den 26. Jan. 2007

Harmonie im Markenrecht

 
MM - Washington.   In einem erneuten Versuch, dem internationalen Markt gerecht zu werden, erließ das US-Markenamt im Handelsministerium am 16. Januar 2007 die Verordnung Changes to Implement Priority Document Exchange Between Intellectual Property Offices. Damit soll dem Pariser Abkommen sowie dem Madrider Protokoll Rechnung getragen werden.

Primäres Ziel der Abkommen ist die Schaffung eines internationalen Netzwerkes zur Registrierung von Marken, um sie umfänglich zu schützen und ihnen über ihre territoriale Geltung hinaus Schutz zu bieten. Diesem Verfahren haben sich nun auch die USA angeschlossen. Ziel der USA ist dabei die Kostensenkung für die Markenanmeldung im Rahmen des 21th Century Strategy Plans des Amts.

Das US-Markenamt versucht das amerikanische Markenverfahren für andere zugänglicher und transparenter zu machen. Bisher sind diese Versuche fehlgeschlagen, da das Markenrecht der USA mit Bundes-, Staaten- und Common Law-Marken ein sui generis-System ist. Regelmäßig verursacht daher die vermeintlich vereinfachte internationale Anmeldung mehr Ablehnungen, Aufwand und Kosten als eine originäre US-Anmeldungen. Daher ist abzuwarten, wie sich das neue Experiment auswirkt.



Staatsanwalt untersucht

 
.   Das Verhalten des Staatsanwalts Nifong wegen der Vorverurteilung von Angeklagten in der Presse und der Unterdrückung entlastender Beweismittel wird von der zuständigen Ethikkammer der Anwaltschaft untersucht. Die ergänzte Beschuldigungsschrift in Sachen The North Carolina State Bar v. Michael B. Nifong wurde am 24. Januar 2007 veröffentlicht. Seit März 2006 hatte Nifong Sportstudenten hartnäckig eine Vergewaltigung vorgeworfen und diese in der Presse hochgespielt, obwohl die Beweise in andere Richtungen wiesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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