Der Amerikaner ist verblüfft. Soll das ein Witz sein? Meint es der Europäer mit dem Vertrag nicht ernst? Wir haben in good Faith ein halbes Jahr verhandelt, sind hin- und hergeflogen, und nun so etwas!
Als Rechtsanwalt muss man dann den US-Mandanten trösten: So machen die das in Europa. Und stellen Sie sich vor, Schecks kennen viele dort auch nicht mehr. Seien Sie froh, dass er nicht mit grüner Tinte unterzeichnet hat.
Die Unterschiede bleiben gewaltig. Schauen Sie sich einmal die elektronische Signatur an. Dort besteht sie aus Bits und Bytes. Hier sieht die elektronische Signatur, beispielsweise beim Markenamt, so aus: /Vorname Nachname/. Schon lustig. Und so ganz anders als im Gesetz, dem Electronic Signatures and National Commerce Act. E-Sign Act Signature elektronische Signatur Recht USA