In einer Zwischenstufe seiner Prüfung geht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks kurz auf die Haager Zustellungsübereinkunft ein, die Hague Convention on the Service Abroad of Judicial and Extrajudicial Documents in Civil or Commercial Matters. Den ermittelten Zustellungsfehler bestätigt das Gericht zugunsten der Beklagten, der die Kläger zunächst eine Fristversäumnis vorwarfen. Der Fehler zwang die Kläger jedoch zu einer übereinkunftskonformen Zustellung und gaben der Beklagten mehr Zeit zur Verteidigung.
In einer Zwischenstufe seiner Prüfung geht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks kurz auf die Haager Zustellungsübereinkunft ein, die Hague Convention on the Service Abroad of Judicial and Extrajudicial Documents in Civil or Commercial Matters. Den ermittelten Zustellungsfehler bestätigt das Gericht zugunsten der Beklagten, der die Kläger zunächst eine Fristversäumnis vorwarfen. Der Fehler zwang die Kläger jedoch zu einer übereinkunftskonformen Zustellung und gaben der Beklagten mehr Zeit zur Verteidigung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.