Versicherer: Faxspam-Haftung
CK • Washington. Die Rechtsprechung in den USA zur Frage, ob Versicherer Deckungsschutz gewähren müssen, wenn Versicherte wegen Faxspams verklagt werden, bleibt uneinheitlich. In Sachen Myron Corporation v. Atlantic Mutual Insurance Corporation, Az. BER-L-5539-06, lautet die Antwort ja.
In Sachen ACS Systems, Inc. v. St. Paul Fire and Marine Insurance Company, Az. B181837, lautet sie nein. Das erste Urteil vom 22. Januar 2007 stammt aus New Jersey; das zweite vom 29. Januar 2007 aus Kalifornien.
Beide Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Versicherungsverträgen und demselben bundesrechtlichen Spamverbot. Unterschiedlich sind die Ausgestaltungen der Privatsphäre und des Datenschutzes nach einzelstaatlichem Privacy-Recht, das gewohnheitsrechtliche Merkmale sowie verfassungsrechtliche Elemente aufweist.
Vergleichbare Fallkonstellationen vor den Bundesgerichten belegen eine Spaltung auch zwischen den Berufungsbezirken, Circuits. Sie greifen auf die selben Rechtsgrundlagen zurück. Versicherungen ist zu empfehlen, das Wording ihrer Policen so zu formulieren, dass sie für Fax-Spam zumindest zwischen den vier Hauptvarianten im Bermuda-Dreick der Privacy differenzieren. Fax Spam Junk Fax Versicherung USA Deckungsschutz Faxspam