CK • Washington. Versicherer werden schnell zur Haftung herangezogen, wenn ein Unternehmen verklagt wird. Haftet der Versicherer bei einer Fehlentscheidung des Altersheims zur Temperatureinstellung während einer Hitzewelle, die den Tod von Betreuten verursacht? Der Versicherer des Verwaltungsbüros verweigerte die Deckung und wollte seine Ansicht mit einer Feststellungsklage bestätigen lassen.
In Sachen American Economy Insurance Company v. Valerie Jackson, Az. 06-2728, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks zugunsten des Versicherers. Die Special Businessowners Policy-Police war in Bezug auf den Deckungsausschluss für persönliche Leistungen so klar, dass aus ihr keine Deckung für die fehlerhafte Temperatureinstellung herauszulesen war.
Die Police versicherte lediglich das Verwaltungsbüro im Altersheim. Eine andere Police mit einem anderen Versicherer war auf die Betriebs- und Gesundheitsrisiken des Altersheim gerichtet, kostete entsprechend mehr und war in seinem Deckungsumfang bereits ausgeschöpft, sodass sich Geschädigte an die Klägerin wandten.
Das Gericht bestätigte am 14. Februar 2007, dass dem Versicherer die Beweislast für ausgeschlossene Risiken zufällt. Diese Hürde nahm AEIC durch die Vorlage der Police, die ausdrücklich Risiken im Zusammenhang mit gesundheitlichen Leistungen ausschließt. Das Untergericht hatte festgestellt, dass die Police die Pflicht zur Verteidigung des Altersheims gegen Klagen gesundheitlich Geschädigter von ihrem Umfang ausnimmt.
Das Berufungsgericht fand zusätzlich, dass sie AEIC von der Pflicht zur Haftungsfreistellung, Indemnification, wirksam befreit. Die Entscheidung über die richtige Reaktion auf eine Hitzewelle war eine medizinische, keine administrative, und kann nicht mit der Versicherung des Büros verbunden werden. Soweit der Wortlaut der Police nicht eindeutig sein sollte, dürfen diese in der ersten Instanz bewiesenen Erkenntnisse bei der Beurteilung des Vertrags berücksichtigt werden. Vertragsauslegung USA Versicherungsrecht USA