CK • Washington. Bei
Cracker Barrel wurde der Deal über den Atom-Generator gemacht: Cox kauft ein Cyclotron von CTI, und die Atom-Apotheke PET Net als CTI-Tochter wirbt keine Kundschaft im Umkreis von 150 Meilen um CTI an. Als Cox erfährt, dass CTI mit Verzögerung ein neueres Modell liefern kann und einen Rückzieher bei der Marktgarantie macht, tritt Cox zurück und verklagt CTI wegen Vertragsverletzung und Betrugs.
Die CTI-Tochter PET vertreibt das nukleare Kontrastmittel, das sich nur zwei Stunden hält und ähnlich einem Kontrastmittel bei Röntgenaufnahmen eingesetzt wird. Mit dem CTI-Generator kann Cox das Kontrastmittel vor Ort herstellen. Effektiv stellt der Marktschutz für Cox ein Wettbewerbsverbot für die CTI-Tochter dar. Diese war nicht in die Vertragsverhandlungen einbezogen worden.
CTI erhob Widerklage wegen Vertragsbruchs. Das Untergericht wies die Klage ab und gab der Widerklage dem Grunde nach statt. Vor dem Trial über den Schadensersatz tauchten neue Dokumente auf, die Cox als Beweis für die Klageansprüche ansah. Cox beantragte deshalb die Aufhebung der Abweisung. Das Gericht wies diesen Antrag ab, und Cox legte Berufung ein.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks prüfte die Abweisung aufgrund mangelnder Schriftform der Marktabgrenzungsvereinbarung in Sachen Cox Nuclear Pharmacy, Inc. et al. v. CTI, Inc. et al., Az. 05-14713, nach dem Statute of Frauds von Alabama, Ala. Code §8-9-2(1).
Weil die Exklusivität länger als ein Jahr wirken sollte, musste sie schriftlich verfasst sein. Das war nicht der Fall. Daher entstand insofern kein Vertrag, während der Liefervertrag für das Gerät zum Anfertigen nuklearer Medizin schriftlich vorlag. Da der Betrugsvorwurf auf demselben Pakt beruhte, der gegen das Schriftformerfordernis verstieß, hielt ihn das Berufungsgericht ebenfalls für unhaltbar.
Das Gericht, der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit prüfte am 13. Februar 2007 zudem, ob die die Widerklage begründende Vertragsstrafenklausel prozessual wirksam vom Untergericht beurteilt worden war. Zwar schreibt Prozessregel 56(c) der Federal Rules of Civil Procedure einen Hinweis des Gerichts an die Parteien vor, dass nach zehn Tagen eine Entscheidung fallen kann. Doch hatte das Gericht eine 30-Tagesfrist für abschließende Schriftsätze gesetzt, ohne auf die Folgen hinzuweisen, und erließ danach die Entscheidung. Die Berufungsrichter genehmigten jedoch dieses Vorgehen, weil das Gericht den Fall ordentlich zur Entscheidungsreife geführt hatte.
Über die Frage der Vertragsstrafe, Liquidated Damages, hinaus beurteilte das Gericht die Behauptung Cox' eines Prozessbetrugs durch CTI. Es stellte jedoch fest, dass CTI keine Dokumente im Beweisverfahren, Discovery, unterschlagen hatte, die Cox nicht schon besaß, und somit das Urteil nicht betrügerisch herbeigeführt haben konnte. Prozessbetrug Vertragsstrafe USA Vertrag Schriftform Statute Frauds Widerklage USA