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Samstag, den 24. Febr. 2007

Asphalt statt Auktionen

 
.   Den Einfluss von Gesetzgebung und Gerichtsurteilen auf kulturelle, umweltliche und wirtschaftliche Entwicklungen verdeutlicht die Tabakproduktion in Maryland. In diesem Jahr gibt es keine Auktionen mehr. Die Farmer haben feste Verträge mit Philip Morris, die ihnen weniger als die Auktionen bringen. Der Kunde gibt eine bestimmte Sorte vor, die die bodenständige Sorte bereits verdrängt hat. Der Staat hat fast allen Farmern das Anbaurecht abgekauft. Damit bricht die jahrhundertealte Tabakkultur in Maryland zusammen. Statt 46 Mio. Pfund im Jahre 1946, die eine Auktion lohnenswert machten, bringen die überlebenden Tabakfarmen 2007 gerade noch 300.000 Pfund zusammen. Statt grünem Farmland charakterisieren den Süden des Staates nun riesige Asphaltflächen und Neubaugebiete. Legal ist der Tabak geblieben. Weil er jedoch politisch unkorrekt wirkt, muss er der Verhunzung der Landschaft und Umwelt weichen.



Fotos im Leichenschauhaus

 
KS - Washington.   Hinterbliebene, deren verstorbene Verwandte in einem Kreisleichenschauhaus fotografiert wurden, verklagten den Kreis, Kreisbedienstete und einen Fotografen wegen einer Zivilverschwörung und der Zufügung emotionaler Schmerzen, Infliction of emotional Distress.

Die Klage beruht auf dem Kunstprojekt des Fotografen, der im Leichenschauhaus mit Unterstützung der Kreisbediensteten Leichen zuerst in einem Lehrfilm für Polizei und Krankenhäuser, und später in unnatürlichen Posen für private Fotoaufnahmen ohne Wissen der Hinterbliebenen oder gar ihre Genehmigung darstellte. Der Kreis und seine Bediensteten machten die Einrede der staatlichen Immunität geltend.

Die erste Instanz wies die Einrede ab. Die sofortige Berufung zum Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks unter Hinweis auf diese Einrede nach dem Recht von Ohio blieb am 16. Februar 2007 erfolglos. Das Gericht bestimmte im Fall Jacqueline Chesher et al. v. Tom Neyer et al., Az. 05-4256, dass eine Ausnahme zur Staatenimmunität greift, da die Fotoaufnahmen nicht in den Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Bediensteten fallen.

Der Fall ist noch nicht soweit gereift, dass bereits über mögliche Einreden des Fotografen entschieden werden kann, der sich auf künstlerische Verfassungsrechte nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung berufen könnte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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