Die Klage beruht auf dem Kunstprojekt des Fotografen, der im Leichenschauhaus mit Unterstützung der Kreisbediensteten Leichen zuerst in einem Lehrfilm für Polizei und Krankenhäuser, und später in unnatürlichen Posen für private Fotoaufnahmen ohne Wissen der Hinterbliebenen oder gar ihre Genehmigung darstellte. Der Kreis und seine Bediensteten machten die Einrede der staatlichen Immunität geltend.
Die erste Instanz wies die Einrede ab. Die sofortige Berufung zum Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks unter Hinweis auf diese Einrede nach dem Recht von Ohio blieb am 16. Februar 2007 erfolglos. Das Gericht bestimmte im Fall Jacqueline Chesher et al. v. Tom Neyer et al., Az. 05-4256, dass eine Ausnahme zur Staatenimmunität greift, da die Fotoaufnahmen nicht in den Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Bediensteten fallen.
Der Fall ist noch nicht soweit gereift, dass bereits über mögliche Einreden des Fotografen entschieden werden kann, der sich auf künstlerische Verfassungsrechte nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung berufen könnte. Leichenfoto Immunitaet Leichenschauhaus Kunstfoto Ohio
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.