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Donnerstag, den 01. März 2007

Afrikahilfe aus US-Sicht  

HW - Washington.   Wesentliche Unterschiede in der Afrika-Entwicklungspolitik Europas und der USA zeigte Todd Moss vom Center for Global Development in einem Vortrag, zu dem die Friedrich Naumann Foundation am 28. Februar 2007 eingeladen hatte, auf.

Die Unterschiede beruhen nach Moss' Ansicht auf einem unterschiedlichen Verständnis der öffentlichen Fürsorge, historischen Entwicklungen, strukturellen und geographischen Unterschieden sowie grundsätzlich verschiedenen Interessenschwerpunkten der politischen Bemühungen Europas und der USA - gesellschaftliche Ordnungsvorstellungen, die in den jeweiligen Rechtsordnungen unterschiedlich gewichtet werden.

Während die US-amerikanische Entwicklungspolitik von nationalen Interessen getragen wird, basiert die europäische Entwicklungspolitik zudem auf ideologischen Gesichtspunkten. Im Anschluss an den Vortrag eröffnete der Leiter des transatlantischen Dialogprogramms der FNF in Washington Claus Gramckow die Gesprächsrunde, in der die Hilfeleistungen anderer Länder wie China und der arabischen Staaten sowie die Problematik der Korruption diskutiert wurde.


Donnerstag, den 01. März 2007

70.000 Anwälte am Ort  

.   Wenn Duponts Prozessjustiziar auf Seite 63 erklärt, große Kanzleien seien nicht besser, passt das der kleinen Kanzlei, selbst wenn sie das Angebot auf Seite 30 im selben Corporate Counsel-März-Heft ablehnt, sich in die Liste der 2007 Go-To Law Firms aufnehmen zu lassen. Es reicht, wenn Weltunternehmen sie kennen, genug Flexibilität für andere Mandanten bleibt und die Partner Herr im Hause bleiben.

Undifferenziertes Meckern über Großkanzleien erscheint ohnehin nicht gerecht - wenn einem ihre Headhunter nicht gerade penetrant mit Merger-Wünschen auf den Wecker gehen -, denn wohin sollten sonst die Fälle, an die man binnen Stunden 200 Anwälte setzen muss? Außerdem muss mancher Hausjurist in kritischen Situationen behaupten können, dass er sein Bestes versucht hat, indem er die größte oder teuerste Kanzlei wählte - die dann oft eine kleine hinzuzieht.

So bleibt genug Raum für eine Symbiose von kleinen und großen Kanzleien. Klein schaltet Groß bei bestimmten Aufgaben ein, und Groß vergibt besondere Aufträge an Klein. Daher können 70.000 zugelassene Attorneys at Law im 580.000 Einwohner zählenden Washington, DC ganz gut miteinander zurecht kommen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.