Muster Telemediengesetz USA
CK • Washington. Aktive Internetbenutzer in den USA kommen gar nicht so richtig in den Genuss des TMG. Schon §3(1) TMG in Verbindung mit ABl. EG Nr. L 178 S. 1 schiebt den Schreibern einen Riegel vor.
Wie also erhält der binnenmarktschutzgewohnte Besucher auch im Caveat Emptor-Land sein gewohntes Imprint? Schon dieses schicke deutsche Wort löst hier nur ein Achselzucken aus. Da muss der US-Schreiber kreativ werden. Ein paar Angaben lassen sich mit Phantasie zusammenkratzen.
Pixelzählen überflüssig! Über die Schaltfläche TMG sind - bis auf Widerruf - wie in §5(1)(1) Telemediengesetz so nett angedacht einige Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.
Und was ist mit der Frage, ob sich Amerikaner dem TMG unterwerfen, wenn sie freiwillig darauf verweisen? Nach §3 TMG wohl kaum. Auf diese Idee käme eher ein amerikanisches Gericht. Impressum USA Telemediengesetz USA Pflichtangaben USA
Wie also erhält der binnenmarktschutzgewohnte Besucher auch im Caveat Emptor-Land sein gewohntes Imprint? Schon dieses schicke deutsche Wort löst hier nur ein Achselzucken aus. Da muss der US-Schreiber kreativ werden. Ein paar Angaben lassen sich mit Phantasie zusammenkratzen.
Pixelzählen überflüssig! Über die Schaltfläche TMG sind - bis auf Widerruf - wie in §5(1)(1) Telemediengesetz so nett angedacht einige Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.