×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 10. März 2007

Richtermeinung gefragt

 
.   US-Richter sind dafür bekannt, dass sie sich wie Könige aufspielen. Sie entscheiden meist nicht im Namen des Volkes. Über Equity-Fragen entschied früher der König, vertreten durch seine Chancery Courts, was wohl die Attitüde verursacht. Manchen wünscht man, sie würden sich der Wurzeln im Common Law erinnern.

Einer, der auftritt und heißt wie ein König und daher Allüren nicht nötig hat, ist der höchste Richter im Superior Court des District of Columbia. Bei einem ehemaligen Partner ist man voreingenommen, doch scheint, dass Rufus King das grelle Rampenlicht verträgt.

Die Presse will wissen, wie er die überraschende Abschaffung des Waffenverbots beurteilt und ob nun mit mehr Strafverfahren zu rechnen ist. King antwortet wie gewohnt salomonisch, dass das letzte Wort wohl nicht gesprochen ist, wenn die gestrige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts noch zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten auf dem Hügel nebenan gehen sollte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER