CK • Washington. Gelegentlich werden
Foreign Legal Consultants mit Rechtsanwälten in den USA verwechselt. Für den Rechtsanwalt gibt es mehrere Bezeichnungen. Daher trägt der Anwaltsstand in den Vereinigten Staaten wohl selbst Schuld an der Verwechslungsgefahr.
Ein
Attorney at Law, ein
Counselor oder
Counsellor, ein
Lawyer - darunter versteht man in den USA uneingeschränkt zugelassene Anwälte. Das muss beim
Lawyer als Oberbegriff jedoch nicht unbedingt zutreffen, bis er sein
Bar Exam geschafft hat und dann noch von einem höhehren Gericht zugelassen wurde.
Ob at Law dabei steht, spielt nicht unbedingt eine Rolle. Der Zusatz soll den Rechtsanwalt vom Attorney in Fact unterscheiden. Das ist ein Vertretungsbevollmächtigter. Er ist in der Regel kein Anwalt, doch kann diese Rolle natürlich auch einem Anwalt zufallen, sodass er als Attorney at Law eine Person rechtlich vertritt und als Attorney in Fact auch noch aufgrund einer anderen, üblicherweise Laien vorbehaltenen Vertretungsmacht auftritt.
Counsel ist wiederum ein Sonderbegriff, der im Plural nicht existiert. Let's refer this to counsel bedeutet nur, dass etwas einem Anwalt überlassen wird. Counsel kann allerdings auch der Rat selbst sein, den der Anwalt erteilt.
Und die Bar? Member of the Bar ist in den USA ein Mitglied der Anwaltschaft, dem der Zutritt zur Schranke des Gerichts gewährt wurde: I am admitted to the bar in Washington, DC, various federal courts and the Supreme Court of the United States, beispielsweise.
Eins ist den Begriffen gemein: Der Anwalt ist in den USA kein Consulant, wenn er nicht gerade diesen nichtanwaltlichen Berufsweg eingeschlagen hat. Entsprechend ist der
Foreign Legal Consultant oder
Special Legal Consultant auch nicht als Anwalt in dem Bezirk zugelassen, der diesem Consultant eine eingeschränkte Anerkennung seines ausländischen Juristenstatus gewährt hat, damit er in diesem Bezirk im Recht eines ausländischen Rechtskreises beraten darf. Wenn so ein Consultant irgendwo außerhalb als Rechtsanwalt zugelassen sein sollte, könnte er sich mit Fug und Recht auch als Lawyer im Sinne des Oberbegriffs bezeichnen, selbst wenn er in einem bestimmten Rechtskreis nicht als
Attorney at Law auftreten darf.
Mit der Bezeichnung
Foreign Legal Consultant, die in den verschiedenen Rechtsordnungen ebenso uneinheitlich wie die ebenso fragwürdige und uneinheitliche Gesellschaftsform der
Limited Liability Company ausgestaltet ist, weiß die Mandantschaft oft nicht viel anzufangen.
Möglicherweise werden Mandanten sogar irregeführt, wenn sie glauben, einem zugelassenen Rechtsanwalt ihr Vertrauen zu schenken. Oder wenn sie annehmen, dass dieser Consultant im internationalen Recht fähiger als ein
Attorney sei. Besonders beim
Special Legal Consultant verdreht der Begriff
special den Sinn: Er steht hier für weniger als beim US-Anwalt üblich. Als pauschale Erklärung reicht, dass ein solcher Titel in den USA keine Zulassung als Rechtsanwalt in den USA bedeutet und die Beratung im vor Ort anwendbaren Recht verbietet.
Wenn man bedenkt, dass heute die Ausbildung bis zur Anwaltszulassung in mehreren Rechtsordnungen machbar ist, fragt sich, ob noch die Notwendigkeit für die Anerkennung von Beratern, die aufgrund unzureichender Ausbildung und erlassener Prüfung nicht im Ortsrecht beraten dürfen, besteht.
Andererseits ist die
Zulassung für $370 ohne eine Prüfung natürlich ein Schnäppchen im Vergleich zum Studium des amerikanischen Rechts, das ohne Weiteres $50.000 im Jahr kosten kann, und den Kosten der Anwaltszulassungsprüfung,
Bar Exam, für die der Vorbereitungsveranstalter noch einmal
$3,000 verlangt. Zum vorübergehenden Sammeln von Erfahrungen in einem fremden Rechtskreis ist eine solche Anerkennung eine nette, allerdings für Mandanten riskante Geste.
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