• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 14. März 2007

Goldener Fallschirm beleuchtet  

.   Beim Ausscheiden von Vorständen heult der Anleger auf, wenn ein Versager fürstlich vergütet wird. Dass ein Unternehmen einen Rausschmiss nicht so handhaben muss, folgt aus einem Best Practices-Hintergrundpapier von Institutional Shareholder Services, auf das das hauseigene Corporate Governance Blog am 12. März 2007 unter dem Titel Exit Pay: Best Practices in Practice verweist. Aufgrund neuer Meldepflichten vermittelt der Bericht zum ersten Mal umfassende Einblicke in die Entwicklung der golden Parachutes und sonstiger Formen der Abfindung in der Praxis. Aus deutscher Sicht besonders interessant dürfte der Verzicht verantwortungsbewusster Vorstände auf einen schriftlichen Anstellungsvertrag sein.


Mittwoch, den 14. März 2007

YouTube-Klage veröffentlicht  

.   Die YouTube-Klage von Viacom International Inc. vom 13. März 2007 umfasst 27 Seiten, behauptet Urheberrechtsverletzungen nach 17 USC § 106(1), (4), (5) und fordert Schadensersatz nach 17 USC §504 sowie eine Unterlassungsverfügung.

Ihr Ton erinnert an medienträchtige Schlachtrufe in Pressemitteilungen des Washingtoner Filmverbandes MPAA. Die Beklagten sind YouTube, Inc., YouTube, LLC und Google, Inc. Viacom reichte die Klage mit einigen Allierten beim untersten Bundesgericht im südlichen Bezirk von New York, United States District for the Southern District of New York, ein. Sie erhielt das Aktenzeichen 07 CV 2103 und ist bei FindLaw veröffentlicht.


Mittwoch, den 14. März 2007

Kopflos in Washington  

.   Hawaii Av.: Dass hier ein Kopf herumliegt, kann praktisch sein: Man könnte ihn der Regierung aufsetzen. Doch so einfach ist es nicht. Schließlich weiß man nicht, wem er gehört.

Kopflos, erinnerungsschwach oder ratlos handelt die Exekutive wieder einmal. Jetzt wurde sie beim Versuch der Entlassung der gesamten Bundessstaatsanwaltschaft erwischt. Wie beim Geheimdienstverrat wird die Schuld anderen zugeschoben.

Acht U.S. Attorneys wurden gefeuert. Chefjustiziarin Harriet Miers im Weißen Haus wollte alle 93 schassen. Im Kongress wurde die politische Säuberungsaktion verleugnet. Heute fühlen sich die Untersuchungsausschüsse belogen.

Um 14 Uhr nahm der Justizminister die Schuld auf sich. Beim Geheimdienstverrat reichte sie nur bis zur rechten Hand des Vizepräsidenten. Noch trifft die Verantwortung für Straftaten weder Bush noch Cheney.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.