×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 29. März 2007

150 Mio. Datensätze weg

 
.   Die Datensätze von 150 Millionen Personen wurden im vergangenen Jahr in den USA rechtswidrig kopiert. Der größte Einzelfall wurde heute publik gemacht. Daten von 45,7 Millionen Kunden einer Einzelhandelskette werden missbraucht.

Der neue Vorfall betrifft nicht das weitverbreitete Phishing über das Internet, sondern Systemfehler beim Händler und rechtswidrige Veränderungen der zur Datensammlung und -verarbeitung eingesetzten Geräte. Zwar gibt es einen Datenschutz für die Finanzdaten, um die es in diesem Fall geht, doch sind die gesetzlichen Regelungen lückenhaft.

Ranghohe Kritiker in der US-Regierung, darunter der Direktor des Secret Service, werfen den Datenschutzpflichtigen seit langem Schlampigkeit vor. Sie würden ihre Lagerhäuser ausgeklügelt bewachen, doch Kreditkartendaten oder Kundenidentitäten stiefmütterlich behandeln. Allein der Verlust einer Social Security Number oder Employer Identification Number kann erhebliche Verluste auslösen.



Aufstrebendes Russland

 
KS/HW - Washington.   Am 28. März lud die Friedrich Naumann Foundation zu einem Vortrag über das Wiederaufstreben Russlands und die Gefahr eines neuen kalten Krieges ein.

Dabei zeigten zunächst Alexander Graf Lamsdorff, Mitglied des europäischen Parlaments, und Anatol Lieven von der New America Foundation die Probleme der westlichen und insbesondere der europäischen Russlandpolitik auf. Dabei wurde besonders auf die mangelnde Transparenz der russischen Politik, die Korruptheit des Staatssystems, die staatliche Einflußnahme auf Medien und die Behinderung der Presse durch eine Zensur hingewiesen.

Die anschließende Gesprächsrunde verdeutlichte, dass es besser ist, die Demokratie in Russland zu fördern als die Opposition zu unterstützen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER