Gestern schloss Bush mit dem Thema Diskriminierung schwarzer US-Soldaten ab, indem er im Kapitol Angehörigen einer im Zweiten Weltkrieg segregierten Truppe, den Tuskagee Airmen, Orden verlieh. Selbst die Nazis konnten nicht begreifen, warum diese Soldaten für ein sie so ungerecht behandelndes Land kämpften, erklärte er.
Gestern schloss Bush mit dem Thema Diskriminierung schwarzer US-Soldaten ab, indem er im Kapitol Angehörigen einer im Zweiten Weltkrieg segregierten Truppe, den Tuskagee Airmen, Orden verlieh. Selbst die Nazis konnten nicht begreifen, warum diese Soldaten für ein sie so ungerecht behandelndes Land kämpften, erklärte er.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks erklärte in seiner Urteilsbegründung vom 19. März 2007 in Sachen Karen A. Jencks v. Modern Woodmen of America, Az. 05-5130, warum diese Art der Diskriminierung keinen Gesetzesverstoß bedeutet: Der Arbeitgeber hatte die Nichteinstellung nicht mit einem Vorwand begründet, sondern legitime Geschäftsinteressen geltend gemacht. Ungleichbehandlung
Der neue Vorfall betrifft nicht das weitverbreitete Phishing über das Internet, sondern Systemfehler beim Händler und rechtswidrige Veränderungen der zur Datensammlung und -verarbeitung eingesetzten Geräte. Zwar gibt es einen Datenschutz für die Finanzdaten, um die es in diesem Fall geht, doch sind die gesetzlichen Regelungen lückenhaft.
Ranghohe Kritiker in der US-Regierung, darunter der Direktor des Secret Service, werfen den Datenschutzpflichtigen seit langem Schlampigkeit vor. Sie würden ihre Lagerhäuser ausgeklügelt bewachen, doch Kreditkartendaten oder Kundenidentitäten stiefmütterlich behandeln. Allein der Verlust einer Social Security Number oder Employer Identification Number kann erhebliche Verluste auslösen. tjx SSN EIN Identity Theft
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.