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Samstag, den 31. März 2007

Schamlose Nachahmung vergolten

 
.   Im Streit um Furzpuppen, fartings dolls, sprach das Gericht $575.099 Anwaltshononar, $50.000 Strafschadensersatz, $116.000 Schadensersatz nach Urheberrecht und $125.000 Schadensersatz nach Markenrecht zu. Die Beklagte hatte schamlos die Puppen der Klägerin nachgeahmt.

In Sachen JCW Investments, Inc. v. Novelty, Inc., Az. 05-2498, bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks diese Entscheidung. Die Höhe des Honorars allein kann angesichts der missbrauchsfreien Ermessensausübung des Untergerichts keinen Anfechtungsgrund darstellen. Das Gericht war nicht durch den Satz einer Quota Litis-Vereinbarung eingeschränkt.

Die Berufung überprüfte auch die Schadensersatzbeurteilung der Geschworenen und des Richters nach Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Die Begründung des 17-seitigen Urteils vom 20 März 2007 führt auf lesenswerte Weise in die Bemessungskriterien für Schadensersatz im amerikanischen IP-Recht ein.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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